Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Freuen Sie sich mit uns, es ging einen großen Schritt voran!
Das von vielen für unmöglich Gehaltene ist nun zu 2 / 3 endlich erreicht: Die ganze Garnisonkirche wird innen und außen gänzlich originalgetreu wieder aufgebaut. Sie wird als Stadt-Kirche genutzt, für die man hofft, dass sich auch wieder eine Gemeinde bildet.
Das Nagelkreuz auf der Turmspitze ist vom Tisch. Von Kirchenvertretern war hierzu zu hören, man habe in der Sache hinzugelernt. Also: Die alte Wetterfahne wird wieder wie einst von der Turmspitze symbolkräftig weit über das Havelland strahlen.
Vom „ Internationalen Versöhnungszentrum “ in der Garnisonkirche ist offiziell keine Rede mehr.
Am 14. April 2005 , 60 Jahre nach der Bombennacht, wird der Grundstein gelegt. 2010 soll der Bau fertig sein.Wie kam es dazu?
Zunächst zur Kasse und dann der Reihe nach:
1. Der Spendenstand beträgt gut 5,8 Mio. € (11,4 Mio. DM) .
Allen, die dazu wieder beitrugen, danken wir auf diesem Wege erneut für alle Mithilfe.
Meine Damen und Herren, Sie werden aus dem Nachfolgenden sehen, dass es jetzt endlich losgehen soll.
Ihre Mithilfe wird nun mehr denn je gebraucht. Wir bitten Sie sehr herzlich darum. Am Schluss wird darauf nochmals eingegangen. Unser Ziel ist es, den Turm mit rund 11 Mio. € insgesamt finanzieren zu können.
2. Die Lageentwicklung stellt sich so dar:
Alle Bemühungen, die von anderer Seite unternommen worden waren, um die TPG zur Fortsetzung der Gespräche mit der Ev. Kirche zu bringen, scheiterten dadurch, dass wir uns konsequent weigerten, über die als anmaßend empfundenen „unabdingbaren Forderungen“ der Ev. Kirche nach Einrichtung eines „Internationalen Versöhnungszentrums“ in der Garnisonkirche und den beabsichtigten Symbolbruch überhaupt weiter zu sprechen.
Die Jahreshauptversammlung der TPG hatte beschlossen, der Stadt zum Wiederaufbau des Turmes der Garnisonkirche anzubieten:
„Die Traditionsgemeinschaft Potsdamer Glockenspiel e.V. (TPG) erneuert ihr Angebot, den Turm der Potsdamer Garnisonkirche als Denkmal und Symbol für das christliche Preußen sowie für seinen Erbauer, Friedrich-Wilhelm I., gänzlich originalgetreu wiederherzustellen.
Er soll so genutzt werden, wie es dieser Zielsetzung entspricht.
Die TPG betrachtet den Wiederaufbau des Turmes als ersten Schritt zur Wiedererrichtung der gesamten Garnisonkirche. Alle Fragen ihrer kirchlichen Nutzung sollen im Vollzug der Fertigstellung des Kirchenschiffes entschieden werden.“
Auf seine Bitte erklärten wir Oberbürgermeister Jann Jakobs danach im persönlichen Gespräch, dass wir dies als einen möglichen Kompromiss ansähen. Den Forderungen der Ev. Kirche (vergl. Rundbriefe 1 und 2 2003) würden wir unter keinen Umständen nachgeben.
Das zeigte Wirkung.
3. Ein neuer Weg tat sich dadurch auf, dass sich in der so entstandenen Situation zum Jahresende der Vorsitzende des Industrieklubs Potsdam, Dr. Rheinheimer, anbot, eine weltweite Sammlung zu organisieren, wenn die Beteiligten einwilligen würden, die ganze Garnisonkirche gänzlich originalgetreu wieder aufzubauen. Er konnte die Beteiligten davon überzeugen, dass die bisherige Sammlung der Ev. Kirche für das „Internationale Versöhnungszentrum“ ein Misserfolg bleiben würde, weil damit die Herzen der Menschen nicht gewonnen werden könnten. Er empfahl statt dessen, dass man sich analog zu Dresden die gesamte Garnisonkirche vornehmen und sie gänzlich originalgetreu wieder aufbauen und als Kirche nutzen solle.
So einigte man sich auf die Errichtung einer Stiftung „Wiederaufbau Potsdamer Garnisonkirche“, die Eigentümer der Kirche und für deren Unterhaltung zuständig wird. Weiterhin entsteht eine gemeinnützige Fördergesellschaft, die die Sammeltätigkeit organisiert.
Als drittes ist eine Baugesellschaft mbH vorgesehen, die den Bau ausführt.
4. Schirmherren sind neben Innenminister Jörg Schönbohm nun auch noch Ministerpräsident
Platzeck und Bischof Huber .
5. Die Mitarbeit der TPG wurde sowohl von Herrn Rheinheimer als auch von OB Jakobs erbeten. Herr Rheinheimer stellte uns die Situation dar, übergab uns die bisher dazu entstandenen Schriftstücke und bat um Entscheidung.
Wir schlugen eine justitiable Regelung zu folgenden Punkten vor:
a. Die Garnisonkirche gehört der „Stiftung Wiederaufbau Potsdamer Garnisonkirche“ (Grundstücksgeber, Baukapitalgeber, Stiftungskapitalgeber).
b. Die Garnisonkirche darf von der Stiftung nicht veräußert oder sonst wie weitergegeben werden.
c. Grundstücks-, Bau- und Stiftungskapitalgeber besetzen die Organe der Stiftung (Kuratorium und Stiftungsrat) entsprechend der Höhe ihres Beitrages.
d. Die Garnisonkirche wird im Äußeren gänzlich originalgetreu rekonstruiert. Der Eigentümer darf dies später auch nicht verändern.
e. Das Vorhaben der Ev. Kirche „Internationales Versöhnungszentrum“ wird weder mit dem Bauvorhaben noch inhaltlich mit der GK verbunden.
f. Der Denkmalcharakter der Garnisonkirche als Symbol für das christliche Preußen und ihren Erbauer, Friedrich-Wilhelm I., wird wiederhergestellt.
g. Die Garnisonkirche wird Grablege für König Friedrich-Wilhelm I.
h. Militärseelsorge und Ökumene sind in die Nutzung mit aufzunehmen.
i. Das Glockenspiel wird um acht Glocken erweitert, sein Stundenlauf wird originalgetreu erhalten (Sonderspiele zu besonderen Anlässen bleiben selbstverständlich möglich), Wartung und Reparaturen werden jederzeit zugelassen.
j. Außenanlagen, Außen- und Innengestaltung haben dem christlichen Charakter/Symbolgehalt der Garnisonkirche zu entsprechen.
k. Die Garnisonkirche wird vom Eigentümer für politische Veranstaltungen nicht verfügbar gemacht ( kein linker oder rechter „Tag von Potsdam“ ).
l. In der Garnisonkirche werden keine Institutionen untergebracht (Büros, Geschäftsräume etc).
m. Aus der Garnisonkirche werden die Dinge herausgehalten, die in der Gemeinschaft der Gläubigen als die Gemeinden spaltend wahrgenommen werden.
*****
Hieß es in einer ersten Stellungnahme noch, dies sei sicherlich kein Problem, lautete die Antwort darauf am 06.01.2004 schon ganz anders.
Es gibt keinerlei Vertragsvereinbarung, und wir möchten doch bitte schön unsere Sammlung ohne jede Bedingung zur Verfügung stellen und dabei „Vertrauen“ haben, Die Sache erfordere dieses „Vertrauen“ sogar.
Also, wie das mit unserem „Vertrauen“ gegenüber Stadt und Ev. Kirche ist, stellten wir Ihnen im Rundbrief 2/03 hinlänglich deutlich dar. Das werden wir so natürlich nicht tun.
Wir bleiben dem Ziel , der Wiedererrichtung dieser Preußischen Kirche , verpflichtet. Und das heißt, dass das, was in der Kirche geschieht, der Bedeutung dieses Gotteshauses gerecht wird.
Zur Zusammenarbeit sind wir also gerne bereit, wenn auch über unser drittes Sammlungs-Versprechen „Politik bleibt draußen“ hinlängliche Justitiabilität erreicht werden kann. Und da sind wir wieder hellhörig geworden, denn in der Satzung der neuen Fördergesellschaft für den Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche e.V. heißt es in § 2 Abs. 3.:
„Der Verein fördert den historisch getreuen und vollständigen Wiederaufbau der Garnisonkirche zur Nutzung nach Maßgabe des kirchlichen Nutzungskonzeptes .“ Dieses Nutzungskonzept bedarf der Klärung. Darauf bestehen wir. Hier gilt es geduldig weiterzuarbeiten. Die Beteiligten wissen das. Wir werden Sie vom Fortgang selbstverständlich unterrichten.
In dem etwas lang geratenen Ruf aus Potsdam vom 15. Januar 2004 heißt es zur Nutzung: „Die Garnisonkirche soll zukünftig als offene Stadtkirche ein Gotteshaus für Suchende und Glaubende werden. Der befreiende Ruf des Evangeliums soll von hier wieder erschallen. In diesem Gotteshaus könnte zukünftig das Gedächtnis geprägt, das Gewissen geschärft und die Zukunft gestaltet werden. Die wieder aufgebaute Kirche soll zu einem Zentrum für Frieden und Versöhnung werden.“
Nun ist jede christliche Kirche ein „Zentrum der Versöhnung und des Friedens“. Haben wir es entgegen aller uns gegebenen Beteuerungen nun versteckt doch wieder mit dem Internationalen Versöhnungszentrum zu tun? Unsere bisherigen Erfahrungen mit den Vertretern der Ev. Kirche lehren uns, dass wir hier noch verbindliche Klärungen erreichen müssen.
6. Oberbürgermeister Jann Jakobs schrieb uns am 20. Januar 2004 und lud die TPG ein, sich diesem Ruf aus Potsdam anzuschließen. Der Ruf sei „Grundlage der gemeinsamen Bestrebungen von Kirche, Stadt und Land, den Wiederaufbau der Garnisonkirche zu ermöglichen.“
Nun ruft die TPG seit 14 Jahren aus Potsdam mit der Aussage:
Dieses Gotteshaus soll
- originalgetreu wiederaufgebaut werden und
- es soll eine Kirche sein,
- aus der Politik herauszuhalten ist.
In dem Sinn helfen wir gerne mit; so sind wir Ihnen gegenüber im Wort.
Also: 1 / 3 der Zielsetzung müssen wir noch erreichen. Die dafür nötige Geduld haben wir.
7. Als Bewertung der Lageentwicklung mag der Kommentar von Paul Arlak dienen, der in der Zeitung
„Soldat im Volk“ in der Februarausgabe 2004 zu lesen war:
„Die Potsdamer Garnisonkirche wird wieder aufgebaut Traditionsgemeinschaft bewirkte den Durchbruch
Entnervt von der Weigerung der Traditionsgemeinschaft Potsdamer Glockenspiel (TPG), die anmaßenden „unabdingbaren Forderungen“ der Ev. Kirche zum Wiederaufbau des Turmes der Potsdamer Garnisonkirche zu akzeptieren, beschlossen Potsdam, Land Brandenburg und Ev. Kirche am 15. Januar 2004 die Gründung der Stiftung „ Wiederaufbau Potsdamer Garnisonkirche “, die Eigentümer der nun insgesamt wieder aufzubauenden Garnisonkirche werden soll. Zur Finanzierung nimmt man unter Leitung von Dr. Hans Rheinheimer die Hilfe des Industrieclubs Potsdam in Anspruch, der eine weltweite Sammlung unternehmen soll.
Die TPG wurde sogleich von Oberbürgermeister Jakobs gebeten, sich dem Vorhaben anzuschließen und ihre bisher gesammelten knapp sechs Millionen Euro dafür bereitzustellen.
Die TPG hielt sich aber bisher dazu zurück und tut auch gut daran, denn tatsächlich bewirkte sie durch ihre konsequente Haltung, dass schon jetzt zwei ihrer drei Forderungen endlich erfüllt werden:
- Gänzlich originalgetreuer Wiederaufbau der gesamten Garnisonkirche ohne Symbolbrüche (einschl. Turmspitze und Grablegung des Soldatenkönigs, Friedrich-Wilhelm I. von Preußen),
- Nutzung als Stadtkirche, in der sich hoffentlich auch wieder eine Gemeinde bilden wird.
Die dritte Forderung der TPG ist noch nicht erfüllt. Sie lautet kurz:
- Politik bleibt draußen.
Damit ist gemeint, dass aus diesem Gotteshaus alles wegbleiben solle, was die Gemeinden spalte, denn schließlich handele es sich bei dem Vorhaben darum, dass diese Kirche als „Denkmal und Symbol für das christliche Preußen sowie für seinen Erbauer, Friedrich-Wilhelm I, gänzlich originalgetreu wieder errichtet und so genutzt wird, wie es dieser Zielsetzung entspricht.“ (Presseerklärung vom 01.06. 2003)
Das wollte und will die Ev. Kirche nicht annehmen und beansprucht alleinige Bestimmung über die Nutzung.
Der Streit entzündete sich an Themen wie der „Schwulensegnung, der feministischen Jesa-Christa-Lehre und am Kirchenasyl“. Ebenso wenig wollte die TPG ein „ Internationales Versöhnungszentrum “ in der neuen Garnisonkirche mit dem Nagelkreuz von Coventry auf der Turmspitze fördern. Davon ist nun auch nicht mehr die Rede. Nachdem die Ev. Kirche dafür fast zwei Jahre erfolglos geworben hatte, scheint sie das Vorhaben nun sang und klanglos beerdigt zu haben. Auch dies ist ein Erfolg der konsequent auftretenden TPG, der es bei der Potsdamer Garnisonkirche nicht nur um den Nachbau einst so schöner Barockarchitektur geht, sondern auch um die Symbolbedeutung dieser Kirche, die im Glockenspiel mit den Melodien „Lobe den Herren“ zur vollen und „Üb' immer Treu' und Redlichkeit“ zur halben Stunde Ausdruck fand. Der Ruf ging an König und Volk gleichermaßen.
Der Kirchen bauende, fromme Soldatenkönig fühlte sich als „Amtmann Gottes“, der als guter Haushälter seines Staates und Beschützer seiner `Untertanen` für deren Wohlstandsmehrung zu sorgen hatte. Der alle gleich behandelnde „preußische Beamte“ ist das Werk seiner Erziehungsarbeit. Sein Sohn, Friedrich II. - der Große - wurde so „erster Diener seines Staates“. Das Preußische Landrecht strahlt als Beitrag der Deutschen zur Erklärung der Menschenrechte bis heute. In Kurzform war das Geheimnis des alten Preußens die Umsetzung des christlichen Prinzips „Was Du nicht willst, dass man Dir tu', das füg' auch keinem andern zu!“ Religiöse Toleranz und Rechtsstaatlichkeit bewirkten die große Anziehungskraft Preußens und tun es bis heute. Indem sie derartiges zu pflegen fordert, mahnt die TPG bei der Ev. Kirche Treue zu Schrift und Bekenntnis an. Paul le Seur drückte das so aus:
‚Eine Christenheit, die sich der Welt nicht anpasst, wird schwer durchkommen in der Welt, aber sie nimmt großen Einfluss auf die Welt. Eine Christenheit dagegen, die sich der Welt anpasst, wird leicht durch kommen in der Welt, aber die Welt nimmt großen Einfluss auf sie.'
Mit ihrer „Zeitgeisterei“ bewirkt die Ev. Kirche Orientierungslosigkeit, Spaltung und Kirchenaustritte. Daher ist zu wünschen, dass die TPG fest bleibt. Sie sollte die Sammlung souverän fortsetzen und sich dann am Bau beteiligen, wenn Gewähr besteht, dass auch ihre dritte Forderung erfüllt wird. Dafür trat sie einst an!
Der Kirchbau soll mindestens 50 Millionen Euro kosten. Die einst von der TPG ermittelten 80 Millionen Euro sind wohl wahrscheinlicher. Da man den Bau bis 2010 ausführen will, sind im Schnitt 16 Millionen Euro jährlich nötig. Die wollen erst mal gesammelt sein.
Zwar forderten Stadt und Ev. Kirche bisher, dass sie das Ganze nichts kosten dürfe und die TPG alle Kosten allein tragen müsse. Auch das Land Brandenburg hatte sich geweigert, für den Kirchbau Geld beizusteuern.
Das gilt nun aber nicht mehr. Allein für die Sach- und Personalkosten der Sammel- und Stiftungsorganisation wird man erhebliche Mittel benötigen. Die Ev. Kirche sagte daher sogleich 500.000,- € als Anschubfinanzierung zu. Ebenso ließ Dr. Rheinheimer das Land Brandenburg schon öffentlich wissen, das es als Stiftungsgeber nicht abseits stehen könne und führte als Beispiel das Land Sachsen mit der Dresdener Frauenkirche an.
Daher: Eine TPG mit „prall gefüllter Baukasse“ wird man um Hilfe bitten – das kann sie selenruhig abwarten. Ihr ist dabei größtmöglicher Spendensammelerfolg und die bisherige Standfestigkeit und Prinzipientreue zu wünschen.“
(Paul Arlak)
8. Der weitere Weg der TPG kann nicht anders sein, als der bisherige.
Und das heißt für die Fortsetzung der Spendensammlung:
Wer will, dass die neu errichtete Potsdamer Garnisonkirche so genutzt wird, wie es der Symbolbedeutung des preußischen Gotteshauses entspricht, wird die TPG weiterhin unterstützen, damit sie auch in diesem Punkt die nötige Klärung erreicht. Wir bitten Sie sehr herzlich, das Ihnen Mögliche beizutragen, damit wir helfen können, dieses große Ziel zu erreichen. Schon heute danken wir Ihnen aufrichtig dafür. Wir bleiben zuversichtlich.
9. Im Streit um die Inhalte meinte ein Potsdamer Kirchenvertreter öffentlich, ein Vorstandsmitglied der TPG stünde mit seiner Forderung, u.a. die Schwulensegnung aus der künftigen Garnisonkirche herauszuhalten, „außerhalb der Gemeinschaft der Gläubigen“.
In dem als Anlage beigefügten Artikel von Markus Sigloch „Kann denn Segnen Sünde sein“ wird der theologisch fundiert begründete Nachweis gebracht, dass sich zu diesem Thema „schöpfungstheologische Irrlehre in der Kirche eingenistet hat.“
Tapfer kämpft auch der Gemeindekirchenrat der Potsdamer Nikolaigemeinde gegen einen Landessynodenbeschluss von 2002, die Schwulensegnung in den Kirchen in Berlin- Brandenburg zuzulassen.
Also, so ganz „außerhalb der Gemeinschaft der Gläubigen“ stehen wir mit unseren Forderungen ja wohl doch nicht.
Es sind inzwischen viele „Schafe“, die in aller Bescheidenheit demütig darauf aufmerksam machen, dass sich die Hirten mit ihrer Wolle kleiden!
Auch „Schafe“ kennen den Weg heim zum Stall (von Bethlehem). Wenn „Hirten“ dabei den Weg manchmal nicht mehr sehen, sollten die „Schafe“ nicht weglaufen, sondern ihren Hirten umringen und sanft auf dem rechten Pfad halten. So verstehen Sie bitte den nachstehen Beitrag von Markus Sigloch.
*****
Mehr als je zuvor stehe nun für unser aller Tun der Liedvers als Gebet voran:
Gib, dass ich tu` mit Fleiß, was
mir zu tun gebühret;
wozu mich Dein Befehl in meinem
Stande führet.
Gib, dass ich`s tue bald, zu der
Zeit da ich`s soll,
und wenn ich`s tu`, so gib, dass es
gerate wohl!
Gott befohlen für heute; wir sechs aus Geschäftsführung und Vorstand grüßen Sie wieder in preußischer Verbundenheit.
Ich bleibe Ihr ergebener und dankbarer

Max Klaar
Oberstleutnant a.D.

Aus dem Informationsbrief Nr. 222 der Bekenntnisbewegung „Kein anderes Evangelium“, Februar 2004, drucken wir mit freundlicher Genehmigung der Schriftleitung den beigefügten Artikel nach:
Kann denn Segnen Sünde sein?
Markus Sigloch
Die Diskussion innerhalb der EKD über die Segnung homosexueller Partnerschaften scheint ein Dauerbrenner zu sein, und ein Ende dieser unseligen Diskussion ist nicht abzusehen. Die Zahl der evangelischen Landeskirchen in Deutschland, die ein Segnen im Gottesdienst erlauben, hat sich im Jahr 2003 auf sieben erhöht. Die Synoden der lutherischen Landeskirchen von Braunschweig und Oldenburg fassten entgegen der Überzeugung ihrer Bischöfe den Beschluss, solches zuzulassen. Auch in den übrigen Landeskirchen will es keine Ruhe geben. Selbst in Landeskirchen wie Württemberg, in denen eindeutige Synodalbeschlüsse gegen eine öffentliche Segnung im Gottesdienst gefällt wurden, wird das Thema immer wieder neu aufgerollt. Wenig beachtet wurde allerdings, welcher theologische Stellenwert das Segnen durch die Geistlichen selbst hat. Hierbei geht es nicht um die Betroffenen, sondern um die, die im Namen Gottes und im Auftrag ihrer Kirche segnen. Die Öffentlichkeit hat zwar den Blick fest auf die homosexuell veranlagten Menschen gerichtet. Über sie wird diskutiert, als sei man berechtigt, sie psychologisch zu analysieren; man fragt, ob ihre Veranlagung angeboren, schöpfungsgemäß, anerzogen oder gar Sünde sei. Dabei wird über sie entweder die segnende Hand gehalten oder der Stab gebrochen. Doch unbehelligt bleiben jene, die den Segen vollziehen, jene Pfarrerinnen und Pfarrer, die dem Rat der EKD Folge leisten und Betroffene ins stille Kämmerlein einladen, um sie im Namen Gottes zu segnen.
„Kann denn Segnen Sünde sein?“, scheint die alles entwaffnende Frage zu sein. 1996 hat die EKD eine Orientierungshilfe mit dem Titel „Mit Spannung leben“ (1) herausgegeben. Mit ihr geschah ein Dammbruch, der umso erstaunlicher ist, als die Schrift unmissverständlich festhält: „Die Segnung einer homosexuellen Partnerschaft kann nicht zugelassen werden. In Betracht kommt allein die Segnung von Menschen.“ Die Segnung der Menschen wird dann präzisiert: „Wenn homosexuell geprägte
Menschen im Rahmen der geistlichen Begleitung durch andere Christen für sich eine Segnung erbitten, sollten sie ebenso wenig abgewiesen werden wie andere Menschen, die eine solche Bitte äußern. Ihren Ort hat eine solche Segnung in der Seelsorge und der damit gegebenen Intimität. Diese Segnung im Rahmen eines Gottesdienstes vorzunehmen, kann wegen der Gefahr von Missverständnissen nicht befürwortet werden.“ Auch wenn die EKD die Segnung homosexueller Partnerschaften eindeutig abgelehnt hat und beim Segen zwischen Person und ihrem Verhalten unterscheidet, wurde diese differenzierte Sicht von der Öffentlichkeit so gut wie nicht beachtet. Die EKD-Denkschrift wurde in Folge bewusst falsch interpretiert und für fremde Zwecke beansprucht. Seit 1996 erwecken entsprechende Gruppen und Verbände innerhalb der einzelnen Landeskirchen den Anschein, die EKD habe grünes Licht für die Segnung homosexueller Partnerschaften gegeben. Durch den versöhnlichen Ton der Schrift und die nur nebenbei vorgetragene Abgrenzung zur Homosexualität hat die EKD - ob sie wollte oder nicht - „Amtshandlungen“ Tür und Tor geöffnet, die in der Öffentlichkeit zur Etablierung der Homosexualität im Sinne einer Schöpfungsvariante verstanden werden. Hat sich die Orientierungshilfe der EKD von 1996 als „salomonischer“ Mittelweg einer strittigen Sache angeboten, zeigt sie sich im Rückblick als klare Fehlentscheidung. Die damit verbundene Verwirrung, die sich seit 1996 in den Gliedkirchen der EKD zeigt, liegt im unmittelbaren Verantwortungsbereich der EKD. Sie ist ihrer geistlichen Führungsrolle nicht gerecht geworden, und es bleibt nur, davor zu warnen, dieser Organisation den Status einer Kirche zuzubilligen. Anstatt die Kirche aus einem Konflikt herauszuführen und die gegen einander stehenden Positionen zu versöhnen, hat die EKD ihre Gliedkirchen an den Rand einer regelrechten Kirchenspaltung geführt. Der Fehler liegt nicht in der Orientierungshilfe von 1996 selbst, sondern in der fehlenden Klarstellung´der vergangenen sieben Jahre. Leider hat sich gezeigt: Beim Drängen auf Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften handelt es sich nicht um das Trostbedürfnis betroffener Menschen, dem man guten Gewissens nachgeben könnte, sondern um eine gefährliche schöpfungstheologische Irrlehre, die sich in der Kirche eingenistet hat. Sie hat die evangelische und auch die anglikanische Kirche an den Rand einer Spaltung gebracht. Es ist darum nötig, dass die Kirche zu einem klaren Votum zurück findet, wofür es keine salomonische Alternativen
gibt. Sie muss in aller Deutlichkeit klarstellen, dass homosexuelles Verhalten nicht dem Schöpferwillen
Gottes entspricht. Ob dabei die katholische Gangart Vorbild sein kann, sei dahin gestellt. Den Befürwortern eines Segens für homosexuelle Partnerschaften müssen folgende Fragen beharrlich gestellt werden:
1. Ist der Mensch nach 2000 Jahren zu einem völlig neuen Wesen mutiert, so dass die schöpfungstheologische Beschreibung des Menschen, wie wir sie im Alten und Neuen Testament lesen, heute falsch ist? Selbst die Evolutionstheorie kennt nur Entwicklungen in Millionen- Jahr-Schritten.
2. Hatte Gott zur Zeit des Mose nur einem Missverständnis vorbeugen wollen, dass er die Homosexualität als Gräuel bezeichnete (3.Mose 18,22), und hielt er es dann nicht für nötig, wenigstens im Neuen Testament die Sache zu berichtigen, anstatt sie durch Apostel Paulus zu zementieren (vgl. Röm.1,27)?
3. Auf welche Quellen göttlicher Offenbarung stützen sich die Befürworter einer kirchlichen Segnung homosexueller Partnerschaften, wenn Homosexualität in der Bibel rundweg abgelehnt wird? Homosexualität als Schöpfungsvariante erscheint ja nicht einmal im Zukunftsblick der biblischen Prophetie! (Jesaja sah zwar im Eschaton einen Stroh fressenden Löwen (vgl. Jes.65,25). Die jedoch weitaus näher liegende Schöpfungsvariante des sich liebenden gleichgeschlechtlichen Paars konnte er offenbar nicht sehen.)
Die EKD muss heute einiges klar stellen. Sonst kann der Konflikt um die Segnung gleichgeschlechtlicher
Partnerschaften innerhalb der Gliedkirchen der EKD nicht beigelegt werden. Auch die Führungskräfte der EKD müssen bereit sein, ihrerseits Fehleinschätzungen einzugestehen und schöpfungstheologische Irrtümer richtigzustellen. „Wenn dein Wort nicht mehr soll gelten, worauf soll der Glaube ruhn? Mir
ist's nicht um tausend Welten, aber um dein Wort zu tun“ (Zinzendorf). Um das Segnen homosexueller Partnerschaften theologisch beurteilen zu können, sei in Kürze auf 4. Mose 6,27 verwiesen, wo Grundlegendes zum Segen gesagt ist. Gott spricht: „Ihr sollt meinen Namen auf die Israeliten legen, dass ich sie segne“ Beim Segen geschieht es also, dass Gottes heiliger Name auf sündhafte Menschen gelegt wird, um sie zu heiligen, gemäß dem biblischen Wort: „Ich bin heilig, und ihr sollt auch heilig sein.“ (3. Mose 19,2). Indem Menschen im Namen Gottes gesegnet werden, identifiziert sich Gott mit ihnen: „Ich will euer Gott sein, und ihr sollt mein Volk sein“ (vgl. 3. Mose 26,12; Jer.30,22). Diese Identifikation Gottes mit dem Menschen ist Voraussetzung für den Segen und zielt auf die Abkehr des Menschen von der Sünde.
Zum Segen gehört darum auch die Buße und Umkehr des Sünders. Angenommen, zwei Bankräuber kommen in den Gottesdienst und nehmen sich Gottes Wort zu Herzen. So stehen auch sie inmitten der Gemeinschaft der Heiligen unter Gottes Segen. Sie lassen es sich gefallen, durchs Wort der Versöhnung auf ein Leben gemäß Epheser 4,28 ausgerichtet zu werden: „Wer gestohlen hat, der stehle nicht mehr, sondern arbeite und schaffe mit eigenen Händen das nötige Gut, damit er dem Bedürftigen abgeben kann.“ Wie abwegig ein Segen ist, der auf Buße und Umkehr verzichtet, kann daran ermessen werden, wenn man sich vorstellt, die beiden Bankräuber gingen direkt zum Pfarrer, um Gottes Segen für ihre geplanten Raubzüge zu erbitten. Jeder Geistliche würde dieses unlautere Ansinnen entrüstet von sich weisen. Würde ein Priester dennoch segnen, verstieße er gegen das 2. Gebot, in dem es heißt: „Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht missbrauchen“. Unlauteres Ansinnen zu segnen, ist damit kein Kavaliersdelikt oder gar eine Bagatellsünde.
Der Verstoß gegen das 2. Gebot rangiert direkt neben Vergehen wie Mord (5. Gebot), Ehebruch (6.Gebot) und dem Diebstahl selbst (7. Gebot). Wer also den Diebstahl segnet, anstatt dem Dieb ins Gewissen zu reden, macht sich gemäß Hes.3,18 mitschuldig und muss mit derselben Strafe rechnen, wie sie den Dieb erwartet.
Wer nun darauf drängt, homosexuelle Partnerschaften zu segnen und sich damit gegen das ausdrückliche Wort der Heiligen Schrift stellt, ruft die Geistlichen zum Missbrauch des Namens Gottes auf und stiftet sie zum Verstoß gegen das 2. Gebot an. Leider kann man hier nicht diplomatisch formulieren, will man Gottes Geist nicht dämpfen (vgl.1.Thess.5,19). Die Absicht der EKD war es, Sünder und Sünde zu unterscheiden. Sünder können gesegnet werden, die Sünde dagegen nicht. Sie wollte mit ihrer Schrift Orientierung geben und Einheit stiften. Das Gegenteil ist daraus geworden. Eine faustische Dynamik hat sich in dieser Frage entwickelt, und es zeigt sich mehr denn je, dass man es in geistlichen Dingen „nicht mit Fleisch und Blut“ zu tun hat“ (Eph.6,12). Ein klares Wort tut not. Ein Wort, das klärt und dem Ansehen der evangelischen Kirche als Kirche der Reformation angemessen ist..